Stellungnahme Team-Datenschutz zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgericht:
Team Datenschutz hat die Vorratsdatenspeicherung in der deutschen Ausrichtung stets kritisiert. Es kann nicht sein, dass alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt werden und die Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung von Daten gezwungen werden, die ganz offenbar die Grundrechte der Bürger über Gebühr einschränken.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Löschung der Vorratsdaten angeordnet.
Wir erwarten zum einen, dass dies sofort und ohne Wenn und Aber vollzogen wird. Da die Vorratsdatenspeicherung für die Telekommunikationsunternehmen mit sehr hohen Kosten verbunden war, fordern wir diese Unternehmen außerdem auf, sich die entstandenen Kosten vom Staat ersetzen zu lassen und an die Kunden, die diese Kosten mit ihren Rechnungen bezahlt haben, zurückzugeben.
Der Verstoß gegen die Verfassung war absehbar und der aktuelle Verstoß gegen die Verfassung war bei weitem nicht der erste, den die an der Regierung Beteiligten begangen haben. Und dies, obwohl sie alle einen Eid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet haben!
Wir fordern die Politik insgesamt und die Bundesregierung im Besonderen auf, wieder in jedem Fall auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Es kann nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, wiederholt die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland daran zu hindern, gegen die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung zu verstoßen, zumal Fachleute stets auf das zu erwartende Urteil hingewiesen haben.
Das Urteil kommt nicht aus heiterem Himmel sondern war grundsätzlich absehbar.
Ein aktueller Hinweis: Auch die Ansätze der Zensur im Internet (wirkungsloses Stoppschild beim Besuch bestimmter Internetseiten, keinerlei Transparenz bei diesem Verfahren) lassen die Vermutung naheliegen, dass hier ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt.
Wir Bürgerinnen und Bürger dürfen von unserer Regierung erwarten, dass sie sich an das Grundgesetz hält, was viel zu oft nicht der Fall war. Recht muss über Ideologie gehen, sonst sind an der nächsten Massenklage nicht 35.000 sondern 350.000 und später Millionen Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Solche Zustände kann ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland nicht wollen.
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